Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie werden in Deutschland von allen gesetzlichen Krankenkassen bei entsprechender Indikation und Antragstellung komplett übernommen.
Ich habe als Psychologische Psychotherapeutin eine Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe für psychotherapeutische Behandlungen (Verhaltenstherapie, EMDR) gesetzlich versicherter Patienten in meiner Praxis. Sie benötigen lediglich Ihre Versichertenkarte, die Sie einmal im Quartal vorlegen. Eine Überweisung vom Arzt ist nicht notwendig. In den Erstgesprächen, den sogenannten Psychotherapeutischen Sprechstunden, kläre ich ab, ob ein Verdacht auf eine psychische Erkrankung vorliegt, ob eine Psychotherapie in Ihrem individuellen Fall sinnvoll ist bzw. ob andere Unterstützungs- und Beratungsangebote indiziert sind.
Die gesetzlichen Krankenkassen bewilligen seit dem 01.04.2017 je nach Bedarf und Antragstellung eine Kurzzeittherapie (max. 24 Therapieeinheiten) oder eine Langzeittherapie (60 Therapieeinheiten). Auch Akutbehandlungen zur Besserung akuter psychischer Krisen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen (max. 12 Therapieeinheiten á 50 min). In begründeten Ausnahmefällen ist es auch möglich, Verlängerungen bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen.
Vor Beginn einer Kurz- bzw. Langzeittherapie müssen zwei bis vier probatorische Sitzungen durchgeführt werden. Diese "Probesitzungen" können Sie dazu nutzen, um zu überprüfen, ob das Behandlungsangebot und die Therapeutin Ihnen zusagen oder nicht. Erst danach stellen wir gemeinsam einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse.
Eine weitere Leistung der gesetzlichen Krankenkassen stellt die sogenannte Rezidivprophylaxe dar, die am Ende einer Psychotherapie zur Vermeidung bzw. Vorbeugung von Rückfällen durchgeführt werden kann.
Die meisten Privatversicherungen übernehmen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Die Bedingungen für die Kostenübernahme sowie die maximale Sitzungszahl hängen vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Es empfiehlt sich daher, frühzeitig Informationen über Ihre persönlichen Vertragsbedingungen einzuholen. Alle notwendigen Formalitäten werden Ihnen von Ihrer privaten Krankenversicherung auf Nachfrage mitgeteilt und ggf. zugesandt. Im Falle einer Antragstellung unterstütze ich Sie selbstverständlich.
Die Beihilfe erstattet grundsätzlich die Kosten für ambulante Psychotherapien. Die benötigten Formulare und weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle. Im Fall einer Antragstellung unterstütze ich Sie natürlich.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Behandlungskosten für eine Psychotherapie selbst zu übernehmen. In dem Fall errechnen sich die Kosten nach der aktuell geltenden Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).